Am 26. Juni 2024 startete die Europäische Union eine öffentliche Konsultation zu Vorschlägen zur Änderung von Anhang I der Verordnung (EU) 2019/1021 „Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe“ (nachfolgend „Übereinkommen“ genannt).
Der Vorschlag sieht vor, Dechloran plus (seine cis- und trans-Isomere) als Substanz aufzulisten, die besonderen Beschränkungen unterliegt. Dem Plan zufolge wird diese Änderung am 26. Februar 2025 offiziell in Kraft treten, und die Frist für die öffentliche Konsultation ist auf den 24. Juli 2024 festgelegt. Unternehmen, die Hilfe benötigen, können über die folgende offizielle Website Feedback geben:
Dechlorane Plus Hintergrund
Dechloran Plus ist ein chlorhaltiges Flammschutzmittel, das in der Elektronik-, Elektrogeräte-, Baustoff- und Automobilindustrie weit verbreitet ist. Aufgrund seiner Persistenz, Bioakkumulation und Toxizität wird es als persistenter organischer Schadstoff eingestuft. Auf der 10. Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens in Genf im Jahr 2022 beschlossen alle Vertragsparteien einstimmig, Dechloran Plus in Anhang A (Eliminationskategorie) des Übereinkommens aufzunehmen und seine Produktion und Verwendung außer unter besonderen Umständen einzustellen.
Um die Auswirkungen auf die Branche abzumildern, hat die EU beschlossen, das Inkrafttreten des Verbots von Dechloran Plus auf den 26. Februar 2025 zu verschieben. Dieser Schritt ermöglicht es, bereits auf den Markt gebrachte Produkte auch nach Ablauf bestimmter Ausnahmen weiter zu verwenden. So wird sichergestellt, dass der Geschäftsbetrieb nicht durch Notfälle beeinträchtigt wird und ein reibungsloser Übergang gewährleistet ist.