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Sep 10, 2019

Argentinien gab bekannt, dass vorläufige Vorschriften keine Antidumpingzölle auf HFC-Kältemittel in China enthalten


Das argentinische Ministerium für Produktion und Arbeit hat am 5. August 2019 die Resolution 2019/96 herausgegeben und beschlossen, die Antidumpinguntersuchungen für mit HFKW versetzte Kältemittel mit Ursprung in China ohne vorübergehende Antidumpingzölle fortzusetzen. Der HS. Der Code der HFC-Kältemittel lautet: 3824.78.10 und 3242.479.00.

Das Vorabentscheidungsersuchen lautet wie folgt:


Ministerium für Produktion und Arbeit

SECRETARIAT DES AUSSENHANDELS

Entschließung 96/2019

RESOL-2019-96-APN-SCE # MPYT

Stadt Buenos Aires, 08/02/2019

GESEHEN Datei-Nr. EX-2018-61016579- -APN-DGD # MPYT, und

IN ANBETRACHT:

Das Unternehmen FRÍO INDUSTRIAS ARGENTINAS SA beantragte mit den in der Rechtssache Seen angeführten Akten die Einleitung einer Untersuchung wegen angeblichen Dumpings bei Ausfuhrvorgängen von Gemischen mit Tetrafluorethan und Pentafluorethan sowie Gemischen mit Difluormethan und Pentafluorethan mit Ursprung in China in der ARGENTINISCHEN REPUBLIK REPUBLIK, Waren, die in die Zollpositionen der Gemeinsamen Nomenklatur MERCOSUR (NCM) 3824.78.10 und 3824.78.90 eingestuft sind.

Mit der Resolution Nr. 7 vom 21. Februar 2019 des SECRETARIAT OF FOREIGN TRADE des MINISTERIUMS FÜR PRODUKTION UND ARBEIT wurde die Untersuchung wegen angeblichen Dumpings der Ware mit Ursprung in der VOLKSREPUBLIK CHINA eingeleitet.

Das Außenhandelsministerium des vorgenannten Ministeriums hat am 20. Mai 2019 den entsprechenden Bericht über die vorläufige Ermittlung der Dumpingspanne IF-2019-47534939-APN-SCE # MPYT erstellt, in dem festgestellt wird, dass es Elemente gibt, die eine vorläufige Ermittlung ermöglichen Feststellung des Vorliegens einer Dumpingspanne bei der Ausfuhr von Mischungen, die Tetrafluorethan und Pentafluorethan enthalten, und Mischungen, die Difluormethan und Pentafluorethan enthalten, mit Ursprung in der VOLKSREPUBLIK CHINA in die ARGENTINISCHE REPUBLIK.

Aus dem in der vorstehenden Begründungserwägung genannten Bericht ergibt sich, dass die für diese Untersuchungsphase ermittelte Dumpingspanne für die Ausfuhr der betroffenen Ware in die ARGENTINISCHE REPUBLIK 33,08% betrug in der REPUBLIK CHINA.

Dass das vorgenannte Sekretariat im Rahmen von Artikel 21 des Dekrets Nr. 1 393 vom 2. September 2008 eine Kopie des vorgenannten Berichts an das NATIONALE AUSSENHANDELSKOMITEE, ein dezentrales Gremium im Rahmen dieses Sekretariats, übersandte.

Das vorgenannte NATIONAL COMMITTEE ON FOREIGN TRADE (NATIONALES AUSSCHUSS FÜR AUSSENHANDEL) wurde im Hinblick auf Schäden und Kausalität durch das Board of Directors Act Nr. 2175 vom 5. Juli 2019, IF-2019-60803439-APN-CNCE # MPYT, herausgegeben. vorläufige Feststellung, dass die „Gemische mit Tetrafluorethan und Pentafluorethan“ mit Ursprung in der Volksrepublik China ein ähnliches Produkt im „Chlordifluormethan (R22)“ der nationalen Produktion finden und dass die „Gemische mit Difluormethan und Pentafluorethan“ mit Ursprung in der Volksrepublik China Die Republik China findet ein ähnliches Produkt in den „Gemischen mit Difluormethan und Pentafluorethan (R410)“ der nationalen Produktion. “

Die vorgenannte nationale Kommission gelangte ebenfalls zu dem Schluss, dass sie mit den zum gegenwärtigen Zeitpunkt der Untersuchung verfügbaren Informationen nicht über die erforderlichen Elemente verfügt, um im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten positiv beurteilt zu werden, und empfahl auch nicht, den Abschluss der Untersuchung zu bestimmen Damit wird die Untersuchung bis zu ihrer letzten Phase gemäß Artikel 23 des Dekrets Nr. 1393/08 fortgesetzt

Dass die besagte Stelle durch den Vermerk vom 5. Juli 2019, der als NO-2019-60805512-APN-CNCE # MPYT in der Referenzdatei nachgeschlagen wird, eine Zusammenfassung der Überlegungen im Zusammenhang mit den in den vorgenannten Protokollen getroffenen Feststellungen übermittelt hat.

Diesbezüglich wies die vorgenannte Nationale Kommission darauf hin, dass die Einfuhren von Ersatzmischungen mit Ursprung in der CHINESISCHEN VOLKSREPUBLIK im Jahr 2017, obwohl sie sowohl absolut als auch relativ zum sichtbaren Verbrauch und zur nationalen Produktion zunahmen, im Jahr 2018 und sogar zwischen 2018 zurückgingen das Ende der ganzen Jahre, sowohl in Volumen als auch in seiner Teilnahme am Markt.

Diesbezüglich zeigten die Volumenindikatoren der nationalen Produktion im Allgemeinen dasselbe Verhalten und wiesen während des gesamten Zeitraums einen Marktanteilsverlust auf.

Dies alles geschah vor dem Hintergrund des ebenfalls oszillierenden sichtbaren Verbrauchs, bei dem der Marktanteilsverlust sowohl bei den untersuchten Einfuhren als auch bei der nationalen Produktion bei den übrigen Einfuhren zu verzeichnen war, bei denen die Einfuhren der VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA DREI verdienten ( 3) Prozentpunkte und diejenigen von R22 (aller Herkunft), SIEBEN (7) Prozentpunkte.

Die vorgenannte nationale Kommission stellte ebenfalls fest, dass der Preis des eingeführten Erzeugnisses je nach dem berücksichtigten Preisvergleich sowohl unter als auch über dem nationalen Erzeugnis lag.

Darüber hinaus berichtete der NATIONALE AUSSCHUSS FÜR AUSSENHANDEL in Bezug auf Kältegas R410, dass die Einfuhren nach Volumen ebenfalls ein schwankendes Verhalten aufwiesen, obwohl sie 2018 und zwischen dem Ende der gesamten analysierten Jahre zunahmen.

Was die nationale Produktion anbelangt, so stieg die Quote 2017 an, ging jedoch 2018 zurück und lag damit unter dem Stand von 2016, obwohl sie zu jedem Zeitpunkt sehr signifikante Anteile aufwies.

Demgegenüber erholte sich im Verhältnis zum sichtbaren Verbrauch nach einem leichten Rückgang im Jahr 2017 zum Ende des Berichtszeitraums seine anfängliche Beteiligung von VIERUNDNEUNZIG PROZENT (94%).

Die Indikatoren der nationalen Industrie zeigten oszillierendes Verhalten und in mehreren umgekehrten Fällen einen Anstieg und einen Anstieg in Abhängigkeit von der analysierten Variablen

Dass in diesem Rahmen die Marktbeteiligung des Unternehmens FRIO INDUSTRIAS ARGENTINAS SA im Jahr 2017 angestiegen ist, um seine maximale Beteiligung von DREI PROZENT (3%) zu erreichen, und im Jahr 2018 gesunken ist, obwohl nicht zu übersehen ist, dass eine solche Beteiligung bestand immer sehr unbedeutend.

Die vorgenannte nationale Kommission wies andererseits darauf hin, dass Preisvergleiche zu sinkenden Unterbewertungen führten, obwohl dies auch bei einer der Alternativen zu beobachten war, die zum Ende des Zeitraums eine Überbewertung vornahmen.

Die vorgenannte nationale Kommission wies darauf hin, dass unbeschadet des Verhaltens der oben beschriebenen Variablen relevante Faktoren für die Beurteilung des Vorliegens von Schäden für die heimische Industrie sowohl für R22 als auch für die Gemische, die Difluormethan und Pentafluorethan (R410) enthalten, maßgeblich sind erfordern eine eingehendere Untersuchung.

Das genannte technische Gremium wies weiterhin darauf hin, dass der Verwaltungsrat zwar in diesem Fall mehr Informationen über die Auswirkungen des Montrealer Protokolls und der entsprechenden Rechtsvorschriften auf den Markt aufgenommen habe, dass jedoch noch weitere Informationen erforderlich seien Angaben zur Entwicklung der Variablen im Rahmen dieser Beschränkungen.

Diese Analyse würde die Einbeziehung von Informationen aus einem längeren Bezugszeitraum erfordern, die es ermöglichen, das Verhalten des Marktes, der Einfuhren und der nationalen Produktion vollständiger zu interpretieren.

Ebenso hat der NATIONALE AUSSCHUSS FÜR AUSSENHANDEL darauf hingewiesen, dass aus den neuen verfügbaren Informationen hervorgeht, dass es notwendig ist, bestimmte Gemische und ihre Beziehung zu R22 zu vertiefen, insbesondere im Hinblick auf die Möglichkeit der Substitution durch alle Gemische analysiert, insbesondere unter Berücksichtigung der Exposition gegenüber R404.

Da die vorgenannte Agentur in Bezug auf R410 jedoch darauf hinwies, dass die Tatsache, dass der Petent während des gesamten Untersuchungszeitraums Einfuhren getätigt hat, nicht weniger wichtig ist, ist es auch erforderlich, diesen Aspekt zu vertiefen, insbesondere unter Berücksichtigung der Argumente, die das Unternehmen vorbrachte, um sein Angebot an chinesischen Produkten zu erläutern. Ein Umstand, der im Laufe der Zeit die heimische Industrie daran hindern würde, ihre Position auf dem Markt zu festigen.

 

In diesem Zusammenhang ist die sehr geringe Beteiligung am sichtbaren Verbrauch aufgrund des geringen Produktions- und Absatzniveaus zu berücksichtigen.

Dies hat auch die vorgenannte nationale Kommission darauf hingewiesen, dass es, wie oben ausgeführt, auch notwendig ist, zu einem späteren Zeitpunkt Informationen zu den Produktionskosten des R410 der Firma FRIO INDUSTRIAS ARGENTINAS SA einzuholen, da sich bestimmte Komponenten weiterentwickeln Dies wäre im Prinzip untypisch, wenn man bedenkt, welche Möglichkeiten die In-situ-Überprüfungsinstanz bietet, um sowohl die zur Verfügung gestellten Daten als auch die zur Überprüfung der Richtigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen verwendete Methodik zu überprüfen.

Schließlich wies die vorgenannte Agentur darauf hin, dass für weitere Informationen zu den Preisvergleichen von R410 nähere Angaben zu den Unterschieden erforderlich sind, die die Art der Verpackung bei der Anpassung der Kosten und Preise des nationalen Produkts hervorruft .

In diesem Zusammenhang wies der NATIONALE AUSSCHUSS FÜR AUSSENHANDEL darauf hin, dass es auch wichtig ist, darauf hinzuweisen, dass in der nächsten Phase Informationen von Unternehmen aufgenommen werden, die in diesem Fall nicht berücksichtigt wurden, weil sie die erforderlichen Anforderungen innerhalb der EU nicht erfüllten hierfür festgelegte Frist.

Sowohl diese Informationen als auch die neuen Daten, die aus der erforderlichen Vertiefung gewonnen werden können, könnten eine wichtige kritische Masse darstellen, um das Vorliegen eines Schadens für die heimische Industrie zu beurteilen.

Diesbezüglich wies die vorgenannte Stelle darauf hin, dass nicht zu übersehen ist, dass die Schlussfolgerungen zu den oben beschriebenen Aspekten Auswirkungen auf die Analyse der Auswirkungen der gedumpten Einfuhren auf die Staatsangehörigen des Wirtschaftszweigs R22 und R22 haben werden R410.

Das NATIONALE AUSSCHUSS FÜR AUSWÄRTIGEN HANDEL hat darauf hingewiesen, dass im vorliegenden Untersuchungsfall nicht genügend Informationen vorliegen, um das Vorliegen einer Schädigung der nationalen Produktionsabteilung von R22 und der nationalen Produktionsabteilung positiv zu beurteilen von Gemischen, die Difluormethan und Pentafluorethan (R410) enthalten, sowie zur Bestimmung des Abschlusses der Untersuchung, was zur Vertiefung der vorgenannten Aspekte in der nächsten Stufe führt.

Angesichts der dargelegten Gründe kommt die vorgenannte nationale Kommission zu dem Schluss, dass es aus Sicht ihrer Zuständigkeit erforderlich ist, die Untersuchung gemäß Artikel 23 des Dekrets Nr. 1393 / 08.

Das vorgenannte Gremium hat darauf hingewiesen, dass es aufgrund der vorstehenden Schlussfolgerung nicht angebracht sei, einen Kausalzusammenhang zu erstellen.

Schließlich hat die vorgenannte nationale Kommission darauf hingewiesen, dass sie gemäß den Bestimmungen von Artikel 1 des Beschlusses Nr. 381 vom 30. Mai 2019 des Ministeriums für Produktion und Arbeit auf der Grundlage der durchgeführten Analyse die Fortsetzung der festgestellten Untersuchung empfiehlt in Artikel 23 des Dekrets Nr. 1393/08.

Nach den vorstehenden Erwägungsgründen werden die Extreme des Abkommens über die Anwendung von Artikel VI des Allgemeinen Zoll - und Handelsabkommens von 1994, das durch das Gesetz Nr. 24 425 in unser Rechtssystem aufgenommen wurde, zusammengetragen, um das Abkommen fortzusetzen Untersuchung ohne Anwendung vorläufiger Antidumpingmaßnahmen bei den Ausfuhren von Mischungen, die Tetrafluorethan und Pentafluorethan enthalten, und Mischungen, die Difluormethan und Pentafluorethan mit Ursprung in der CHINESISCHEN VOLKSREPUBLIK enthalten, in die ARGENTINISCHE REPUBLIK.

Dass die zuständigen Stellen auf dem Gebiet teilgenommen haben.

Dass die Generaldirektion für Recht des Ministeriums für Produktion und Arbeit die Intervention ergriffen hat, die ihr entspricht.

Dass diese Entschließung unter Ausnutzung der Befugnisse erlassen wird, die das Ministerialgesetz (durch Dekret Nr. 438/92 angeordneter Text) und seine Änderungen sowie das Dekret Nr. 1 393/08 verleihen.

Somit,

DER SEKRETÄR DES AUSSENHANDELS

LÖSUNGEN:

ARTIKEL 1 - Fortsetzung der Untersuchung wegen angeblichen Dumpings bei den Ausfuhren von Gemischen, die Tetrafluorethan und Pentafluorethan enthalten, und Gemischen, die Difluormethan und Pentafluorethan mit Ursprung in der VOLKSREPUBLIK CHINA enthalten, Waren, die in die Zollpositionen der Gemeinsamen Nomenklatur von MERCOSUR eingestuft sind (NCM) 3824.78.10 und 3824.78.90, ohne vorläufige Antidumpingzölle.

ARTIKEL 2.- Befolgen Sie die einschlägigen Mitteilungen im Rahmen des Abkommens über die Anwendung von Artikel VI des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens von 1994, das durch das Gesetz Nr. 24 425, das durch das Dekret Nr. 1 393/08 geregelt wird, in unser Rechtssystem aufgenommen wurde.

ARTIKEL 3.- Die vorliegende Entschließung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.

ARTIKEL 4.- Kommunizieren Sie, veröffentlichen Sie, geben Sie sich an die NATIONALE ADRESSE der amtlichen Registrierung und Datei. Delia Marisa Bircher


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